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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

7. Entwicklung bis 1976

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Durch die LStDV 1956 v. wurde § 32 b LStDV neu eingefügt, der bereits mit der LStDV 1958 v. neu gefasst wurde. Durch das Einkommensteuerreformgesetz v. wurde das Lohnsteuerrecht mit Wirkung ab dem formal völlig neu gestaltet. § 32 b LStDV ist ersatzlos weggefallen. Der Inhalt der Regelung geht heute in §§ 34 c, 34 d EStG auf. Auch die Lohnsteuerrichtlinien enthalten heute keine eigenen Anweisungen S. 104 mehr über die Anrechnung ausländischer Steuern (bis 1974 einschl.: Abschn. 62 a LStR). Vielmehr schrieb § 46 Abs. 2 Nr. 8 a EStG aF auf Antrag des Stpfl. eine Einkommensteuerveranlagung für Arbeitnehmer zum Zweck der Anwendung ua. der Vorschrift des § 34 c EStG vor.

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