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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

3. Gesetzgebungstendenzen ab 1954

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Das allgemeine Bestreben ging jedoch dahin, eine Lösung der Doppelbesteuerung im Gesetz zu verankern. Für die damit verbundene gesetzgeberische Entscheidung zwischen der Freistellungs- und der Anrechnungsmethode war sicherlich die Tatsache von Bedeutung, dass sich die Bundesrepublik im Jahr 1954 bereits in den Verhandlungen über den Abschluss eines DBA mit Großbritannien und den USA - nolens volens - auf ein Vertragsmuster einlassen musste, dass auf die einseitige Methode der Anrechnung zugeschnitten war. Durch die Aktivität der angloamerikanischen Mächte in der Ausbreitung ihres DBA-Netzes wurde die Anrechnungsmethode als einseitige Maßnahme in der internationalen Staatenpraxis weitgehend gefördert. Dieser Vereinheitlichungstendenz konnte sich auch Deutschland nicht entziehen. Durch das Steueränderungsgesetz 1956 v. wurde deshalb als „Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften“ § 34 c in das EStG und § 19 a in das KStG aufgenommen. Gleichzeitig wurde der gegenstandslos gewordene § 51 EStDV gestrichen. Die früheren RdF-Erlasse wurden aufgehoben. ...

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