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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

3. Ausnahmeregelung zur Vermeidung einer Doppelerfassung (Satz 3)

„Satz 1 gilt nicht, soweit den Aufwendungen Erträge desselben Steuerpflichtigen gegenüberstehen, die sowohl im Inland als auch nachweislich in dem anderen Staat einer tatsächlichen Besteuerung unterliegen.“

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Doppelt erfasste Erträge. § 4k Abs. 4 Satz 3 EStG setzt Art. 9 Abs. 1 Unterabs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 9 Unterabs. 2 Buchst. b ATAD um und sieht eine Ausnahme vom Abzugsverbot nach § 4k Abs. 4 Satz 1 EStG vor, soweit den Aufwendungen Erträge desselben Steuerpflichtigen gegenüberstehen, die nachweislich sowohl im Inland als auch in dem anderen Staat einer tatsächlichen Besteuerung unterliegen. Werden die Betriebsausgaben also mit Erträgen verrechnet, die sowohl im Inland als S. 48 auch im anderen Staat erfasst werden, liegt eine Besteuerungsinkongruenz nur insoweit vor, als der doppelte Betriebsausgabenabzug die doppelt berücksichtigten Erträge übersteigt. Als Erträge des Steuerpflichtigen i.S.d. § 4k Abs. 4 Satz 3 EStG gelten auch Erträge einer Organgesellschaft, deren Einkommen dem Steuerpflichtigen als Organträger zugerechnet wird. Es handelt sich mithin um ...

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