Außensteuerrecht
2025
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1. Double Deduction-Inkongruenzen (Satz 1)
„Soweit nicht bereits die Voraussetzungen für die Versagung des Betriebsausgabenabzugs nach den vorstehenden Absätzen vorliegen, sind Aufwendungen auch insoweit nicht als Betriebsausgaben abziehbar, als die Aufwendungen auch in einem anderen Staat berücksichtigt werden.“
S. 43
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Allgemeines. Mit § 4k Abs. 4 Satz 1 bis 4 EStG werden Art. 9 Abs. 1 Buchst. a i.V.m. Art. 2 Abs. 9 Unterabs. 1 Buchst. g und Art. 9b ATAD umgesetzt. Anders als § 4k Abs. 1 bis 3 EStG, der Besteuerungsinkongruenzen im Hinblick auf nicht besteuerte Erträge durch Einschränkung des Ausgabenabzugs beseitigen soll, ist das Ziel des § 4k Abs. 4 EStG, den doppelten (oder mehrfachen) Betriebsausgabenabzug in mehreren Staaten (Double Deduction oder Double Dip) zu verhindern. Die Anwendung dieser Vorschrift ist nicht nur auf Qualifikationskonflikte begrenzt bzw. es wird kein besonderes hybrides Element vorausgesetzt; vielmehr soll jedwede doppelte Aufwandsberücksichtigung erfasst werden. Damit werden auch z.B. Fälle erfasst, in denen im Ausland (tatsächliche oder fiktive) Aufwendungen bewusst als Steuersubvention zum Abzug zuge...