Außensteuerrecht
2025
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2. Sekundärregelung: Nichtabzugsfähigkeit von Aufwendungen bei Deduction/No-Inclusion-Inkongruenzen in Outbound-Situationen (Satz 2)
„Handelt es sich bei dem Gläubiger der Erträge im Sinne des Satzes 1 um einen unbeschränkt steuerpflichtigen, unmittelbaren oder mittelbaren Gesellschafter einer ausländischen vermögensverwaltenden Personengesellschaft oder um eine Personengesellschaft, an der ein solcher Gesellschafter unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, gilt § 39 Absatz 2 Nummer 2 der Abgabenordnung nicht, soweit die in Satz 1 genannten Aufwendungen in dem anderen Staat zum Abzug zugelassen sind und die den Aufwendungen entsprechenden Erträge durch die vom deutschen Recht abweichende Zurechnung keiner tatsächlichen Besteuerung unterliegen.“
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Sekundärregelung für ausländische vermögensverwaltende Personengesellschaften und in- und ausländischen Personengesellschaften. Mit § 4k Abs. 2 Satz 2 EStG wird Art. 9 Abs. 2 Buchst. b i.V.m. Art. 2 Abs. 9 Unterabs. 1 Buchst. e ATAD umgesetzt. Hierbei soll § 4k Abs. 2 Satz 2 EStG Besteuerungsinkongruenzen in einem Sonderfall, nämlich bei der Anwendung von § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO auf ausländische ...