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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

4. Ausnahmeregelung zur Vermeidung der Annahme von „Strukturierter Gestaltung“ (Satz 4)

„Ein Steuerpflichtiger wird nicht als Teil einer strukturierten Gestaltung behandelt, wenn nach den äußeren Umständen vernünftigerweise nicht davon auszugehen ist, dass ihm der steuerliche Vorteil bekannt war und er nachweist, dass er nicht an dem steuerlichen Vorteil beteiligt wurde.“

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Ausnahmeregelung. Im Kontext der vorstehenden Kritik an der Definition der „strukturierten Gestaltung“ setzt § 4k Abs. 6 Satz 4 EStG den Art. 2 Abs. 11 Halbs. 2 ATAD um, indem eine Ausnahme für Steuerpflichtige vorgesehen wird, denen das Vorliegen einer Besteuerungsinkongruenz nicht bewusst war und die nicht an dem steuerlichen Vorteil beteiligt wurden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass insbesondere übliche Kapitalmarktaufnahmen keine strukturierte Gestaltung begründen. Allerdings weist Gosch zutreffend darauf hin, dass diese Ausnahme einen wenig praxistauglichen „Kombimix aus wertender, indizgestützter Subsumtion und zudem einem Entreicherungsnachweis“ darstellt.

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Nachweis. Ausweislich der Gesetzesbegründung...

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