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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

II. Allgemeiner Inhalt

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Regelungssystematik. Mit § 4k EStG werden die Regelungen der Art. 9 und 9b ATAD in innerstaatliches Recht umgesetzt. Ergänzende Regelungen zur Beseitigung von Besteuerungsinkongruenzen finden sich in § 8b Abs. 1 Satz 3 KStG n.F., § 49 Abs. 1 Nr. 11 EStG n.F. und § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 3 EStG n.F. Zielsetzung des § 4k EStG ist es, zumindest eine Einmalbesteuerung der von der Vorschrift erfassten Einkünfte sicherzustellen. Infolgedessen soll § 4k EStG vorrangig den Betriebsausgabenabzug für bestimmte Aufwendungen im Zusammenhang mit „hybriden Gestaltungen“ unterbinden, sofern die den Aufwendungen entsprechenden Erträge beim Gläubiger nicht besteuert werden (D/NI-Inkongruenzen gemäß § 4k Abs. 1 bis 3 EStG). Ferner soll die Reduktion von steuerpflichtigen Einkünften (Steuersubstrat) durch doppelten Betriebsausgabenabzug in mehreren Staaten verhindert werden (DD-Inkongruenzen gemäß § 4k Abs. 4 EStG). § 4k Abs. 5 EStG sieht wiederum ein Verbot für den Betriebsausgabenabzug im Fall sog. importierter Besteuerungsinkongruenzen vor. Davon sollen insbesondere Konstellationen erfasst werden, in welchen abzugsfähige Aufwendungen und die entsprechenden Erträge zu einer Besteuerungsinkongruenz in anderen Staaten führen, die diese ...

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