Außensteuerrecht
2025
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2. Punktuelle Effektivbelastung (§ 4j Abs. 2 Satz 2 EStG)
„Bei der Ermittlung, ob eine niedrige Besteuerung vorliegt, sind sämtliche Regelungen zu berücksichtigen, die sich auf die Besteuerung der Einnahmen aus der Rechteüberlassung auswirken, insbesondere steuerliche Kürzungen, Befreiungen, Gutschriften oder Ermäßigungen.“
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Grundsätzliches. Gemäß § 4j Abs. 2 Satz 2 EStG sind bei der Beurteilung der Frage, ob eine niedrige Besteuerung vorliegt, sämtliche Regelungen zu berücksichtigen, die sich auf die Besteuerung der Einnahmen aus der Rechteüberlassung auswirken - insbesondere steuerliche Kürzungen, Befreiungen, Gutschriften oder Ermäßigungen.
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(Mittelbar) gesetzliche Verankerung. Ob die Lizenzeinnahmen im Empfängerstaat niedrigbesteuert werden, hängt punktuell von der Effektivbelastung ab. Zwar kommt es im Grundsatz auf die Nominalbelastung an. So ist im Rahmen des § 4j Abs. 2 Satz 1 EStG - ebenso wie in § 8 Abs. 5 Satz 1 AStG - nur darauf abzustellen, welche Steuerbelastung das ausländische Recht vorsieht, ohne dass eine effektive Steuerbelastung zu ermitteln ist. Insbesondere werden keine tatsächlich in Kontext mit der Rechteüberlassung ...