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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

1. Grundsätzliches

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Außerbilanzielle Korrektur. § 4j EStG stellt eine Gewinnermittlungsvorschrift dar. Der von § 4j EStG erfasste Lizenzaufwand wird außerbilanziell korrigiert. Entsprechend sind etwaige Verbindlichkeiten des inländischen Lizenznehmers gegenüber dem (Lizenz-)Gläubiger in der Steuerbilanz des inländischen Lizenznehmers vollumfänglich, d.h. nicht nur nach Maßgabe der in § 4j EStG reduzierten Höhe zu passivieren. Sofern der Lizenznehmer nicht bilanzierungspflichtig ist oder vermögensverwaltende Einkünfte erzielt, liegen in Höhe des von § 4j EStG betroffenen Betrags nichtabzugsfähige Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten vor.

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Kein Vortrag des (teils) nicht abzugsfähigen Lizenzaufwands. Im Unterschied zur Zinsschranke i.S.d. § 4h Abs. 1 Satz 5 EStG i.V.m. § 8a KStG bestimmt § 4j EStG keinen Vortrag des (teils) nicht abzugsfähigen Lizenzaufwands. Letzterer geht daher steuerlich endgültig verloren, auch wenn der Ansässigkeitsstaat des (Lizenz-)Gläubigers im Folgejahr sein Präferenzregime nexus-konform ausgestalten würde.

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