Außensteuerrecht
2025
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7. § 4i EStG und § 4k EStG
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Idealkonkurrenz. § 4i Satz 1 EStG bestimmt, dass Aufwendungen grundsätzlich nicht als Sonderbetriebsausgaben abgezogen werden dürfen, soweit sie auch die Steuerbemessungsgrundlage in einem anderen Staat mindern. Damit sind tatbestandliche Überschneidungen im Bereich von als Sonderbetriebsausgaben qualifizierenden (Lizenz-)Aufwendungen denkbar. Insbesondere vor dem Hintergrund der abweichenden Tatbestandsmerkmale in § 4j EStG und § 4i EStG erscheint fraglich, welcher Vorschrift Anwendungsvorrang zukommt. Entsprechendes gilt im Verhältnis zu § 4k EStG, durch den der Betriebsausgabenabzug zukünftig eingeschränkt wird, wenn es im Ausland aufgrund von Qualifikations- oder Zurechnungskonflikten nicht zu einer Besteuerung der aus den inländischen Aufwendungen resultierenden Einnahmen kommt. U.E. ist angesichts des jeweils abweichenden Tatbestands davon auszugehen, dass die Regelungen in Idealkonkurrenz zueinanderstehen. Hin S. 31 tergrund hierfür ist, dass die Normen jeweils spezielle Tatbestandsmerkmale aufweisen, so dass sich nicht ohne Weiteres klären lässt, welches für Zwecke des lex specialis Gru...