Außensteuerrecht
2025
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II. Rechtsfolge (Satz 1 Halbs. 1)
„Es entspricht nicht dem Fremdvergleichsgrundsatz, ...“
2724
Konkretisierung des Fremdvergleichsgrundsatzes. § 1 Abs. 3d entspricht dem Muster der § 1 Abs. 3 bis 3c AStG, die jeweils als Konkretisierung bzw. Spezifizierung des Fremdvergleichsgrundsatzes i.S.d. § 1 Abs. 1 Satz 1 für Einzelfragen bzw. spezielle Anwendungsbereiche ausgestaltet sind. Soweit daher § 1 Abs. 1 Satz 1 auf „andere Bedingungen, insbesondere Preise (Verrechnungspreise)“ abstellt, „als sie voneinander unabhängige Dritte unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen vereinbart hätten (Fremdvergleichsgrundsatz)“, liefert § 1 Abs. 3d hierzu den Korrekturmaßstab im Bereich grenzüberschreitender Finanzierungsbeziehungen. Dementsprechend ergibt sich die Rechtsfolge des § 1 Abs. 3d nur aus dem (impliziten) Bezug auf § 1 Abs. 1 Satz 1. Der Ausgestaltung des § 1 Abs. 1 Satz 1 folgend bietet die Norm demnach auch (nur) eine Rechtsgrundlage für einkünfteerhöhende Verrechnungspreiskorrekturen. Ferner wirkt § 1 Abs. 3d i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 allein außerbilanziell, d.h. § 1 Abs. 3d hat keine ...