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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

I. Entstehungsgeschichte

1

Einfügung von § 3 Nr. 41 EStG a.F. durch das StÄndG v. . Die ursprüngliche Fassung von § 3 Nr. 41 EStG wurde durch das StÄndG v. eingefügt, also noch vor Inkrafttreten der Hinzurechnungsbesteuerung (s. Anm. 2), aber ebenfalls zur Verhinderung einer Doppelbesteuerung. Befreit wurden „Einkünfte der Steuerpflichtigen insoweit, als ihnen ein Anspruch auf Befreiung nach den Doppelbesteuerungsabkommen zusteht (§ 9 des Steueranpassungsgesetzes)“. Es handelte sich um eine deklaratorische Steuerbefreiung. Sie war zum einen bereits in § 9 Nr. 2 StAnpG enthalten, zum anderen ergab sie sich auch aus den DBA selbst, die wegen § 2 AO Vorrang genießen.

2

Ab 1972 vermeidet § 11 AStG a.F. eine Doppelbesteuerung bei der Hinzurechnungsbesteuerung. Mit Inkrafttreten des Außensteuergesetzes durch das AStRefG v. und Einführung der Hinzurechnungsbesteuerung wurde eine Doppelbesteuerung nachfolgender Gewinne durch § 11 AStG a.F. vermieden. Die Regelung orientierte sich an der damaligen Konzeption der Hinzurechnungsbesteuerung, die Abschirmwirkung der ausl. Zwischengesellschaft zu durchbrechen. Lediglich ...

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