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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

VI. Keine Ertragsberechtigung durch bloße Finanzierungsfunktion (Satz 5)

5Die Finanzierung der Entwicklung oder Erschaffung, des Erhalts oder des Schutzes eines immateriellen Werts ist angemessen zu vergüten und berechtigt nicht zum Ertrag aus dem finanzierten immateriellen Wert.

2720.4

Keine Ertragsberechtigung durch bloße Ausübung der Finanzierungsfunktion. Ergänzend zu § 1 Abs. 3c Satz 4 enthält Satz 5 schließlich eine Negativabgrenzung S. 18 zur Finanzierung, die „angemessen zu vergüten [sei] und [...]nicht zum Ertrag aus dem finanzierten immateriellen Wert [berechtige].“ Zur Kritik an der Formulierung s. Rz. 2707. Umgesetzt werden soll der Anspruch des OECD-Ansatzes, dass einer Gesellschaft, deren wirtschaftliche Wertschöpfungsbeiträge sich auf die reine Finanzierung eines immateriellen Werts beschränken, kein wesentlicher Gewinn zuzuordnen ist. Dies soll Strukturen verhindern, die durch die Ansiedlung einfacher IP-Gesellschaften in steuerlich günstigen Umgebungen geprägt sind. Dies bedeutet freilich nicht, dass der Einsatz von Finanzierungsmitteln unberück...

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