Praxishandbuch Energiegemeinschaften und Alternativenergieprojekte
1. Aufl. 2023
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S. 2571. Das österreichische Förderwesen mit Fokus auf erneuerbare Energiequellen
1.1. Allgemeines
Förderungen zählen zu einem wichtigen Mittel der staatlichen Wirtschaftspolitik. Sie bilden ein besonderes Instrumentarium der Wirtschaftslenkung, zumal über Förderungen gezielt in ein Marktgeschehen eingegriffen werden kann. Damit steht das nationale Förderwesen auch in einem Spannungsverhältnis zum Beihilfenrecht der EU, das Grenzen in Bezug auf staatliche Förderungen setzt, die den freien Wettbewerb am Markt gefährden könnten. Eine gemeinsame und allumfassende Definition des Begriffs der Förderung findet sich in der Rechtsordnung grundsätzlich nicht. Eine wichtige Begriffserklärung enthält aber das BHG. Dort wird zunächst unterschieden zwischen direkten und indirekten Förderungen. Nach § 30 Abs 5 BHG ist unter einer direkten Förderung „der Aufwand für zins- oder amortisationsbegünstigte Gelddarlehen, Annuitäten-, Zinsen- oder Kreditkostenzuschüsse sowie sonstige Geldzuwendungen zu verstehen, die der Bund einer natürlichen oder juristischen Person für eine von dieser erbrachten oder beabsichtigten Leistung, an der ein erhebliches, vom Bund wahrzunehmendes öffentliches Interesse besteht, gew...