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Kurzmann/Fischl (Hrsg)

Praxishandbuch Energiegemeinschaften und Alternativenergieprojekte

1. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4752-4

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Dokumentvorschau
Praxishandbuch Energiegemeinschaften und Alternativenergieprojekte (1. Auflage)

S. 41. Kompetenzgrundlagen: Zuständigkeit EU/Zuständigkeit Mitgliedstaaten

Folgende drei Grundsätze gem Art 5 EUV bestimmen, wie und in welchen Bereichen die Europäische Union tätig werden kann:

  • Begrenzte Einzelermächtigung: Die EU verfügt nur über die Zuständigkeiten, die ihr durch die von allen Mitgliedstaaten ratifizierten EU-Verträge verliehen wurden.

  • Verhältnismäßigkeit: Die EU-Maßnahmen beschränken sich darauf, was zum Erreichen der Ziele der EU-Verträge erforderlich ist.

  • Subsidiarität: In Bereichen, in denen entweder die EU oder nationale Regierungen tätig werden können, darf die EU nur eingreifen, wenn sie ein Problem wirksamer lösen kann.

Gem Art 3 AEUV liegt in folgenden Bereichen eine ausschließliche Zuständigkeit der EU vor:

  • Zollunion

  • Wettbewerb

  • Binnenmarkt

  • Währung

  • Handelspolitik

  • Agrar- und Fischereipolitik

Bei der ausschließlichen Zuständigkeit der EU kann die EU ohne die MS handeln.

Gem Art 4 AEUV liegt in einigen Bereichen jedoch eine geteilte Zuständigkeit vor, wonach sowohl die EU als auch die MS Rechtsvorschriften erlassen können, wie zB:

  • Energie

  • Umwelt

  • Binnenmarkt

  • Verbraucherschutz

Die MS dürfen im Bereich der geteilten Kompetenzen grundsätzlich ihre Kompetenz so lange rechtmäßig ausü...

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