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S. 101Kap 4: Tipps für Unternehmen
4.1. Forschungsprämie
Für Aufwendungen im Zusammenhang mit eigenbetrieblicher Forschung bzw Auftragsforschung kann die Forschungsprämie beantragt werden. Diese beträgt seit 14% der Aufwendungen bis zu einer Höhe von € 1 Mio für eigenbetriebliche Forschung bzw für Auftragsforschung.
Änderungen durch das AbgÄG 2022 (für Anträge für das Kalenderjahr 2022, die nach dem erstmalig beantragt werden):
Die Bemessungsgrundlage wurde um die Möglichkeit der Geltendmachung eines fiktiven Unternehmerlohnes mit € 45,-- für jede Tätigkeitsstunde in begünstigter Forschung und Entwicklung erweitert (max € 77.400,-- pro Person und Wirtschaftsjahr).
Die Antragsfrist beginnt nach Ende des Wirtschaftsjahres und endet vier Jahre nach Beginn
Die Antragsfrist beginnt nach Ende des Wirtschaftsjahres und endet vier Jahre nach Beginn.
Es können Teilauszahlungen für abgegrenzte Teile des Forschungsprojektes beantragt werden, wenn damit zu rechnen ist, dass sich andernfalls die Entscheidung über den Prämienantrag erheblich verzögert.
Die Forschungsprämie führt nicht zu einer Verringerung des steuerpflichtigen Gewinnes und damit mittelbar zu einer Steuerersparnis, son...