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S. 33Kap 2: Tipps für alle Steuerpflichtigen
2.1. „Glättung“ und Splittung des Einkommens
Das österreichische Einkommensteuersystem ist ein periodenbezogenes, progressives Individual-Besteuerungssystem.
Periodenbezogen heißt, dass der Erfolg (die Einkünfte) einer Periode (zwölf Monate) Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer bzw deren spezielle Erhebungsformen (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer bzw Immobilienertragsteuer) ist. Die Periode ist in der Regel das Kalenderjahr, wobei bestimmte Unternehmer die Möglichkeit haben, ihre unternehmerischen Einkünfte nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr zu ermitteln. In diesem Fall ist der Gewinn jeweils dem Kalenderjahr zuzurechnen, in dem das Wirtschaftsjahr endet. Progressiv heißt, dass die Steuer nicht linear zum Einkommen anwächst, sondern mit höherem Einkommen auch der Steuersatz steigt.
Die Einkommensteuer wird für Einkommen für das Jahr 2022 nach folgender Formel berechnet:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Tarifsteuer in Prozenten | |||
Für die ersten | € | 11.000,-- | 0% |
für die nächsten | € | 7.000,-- | 20% |
für die nächsten | € | 13.000,-- | 32,5% |
für die nächsten | € | 29.000,-- | 42% |
für die nächsten | € | 30.000,-- | 48% |
für die nächsten | € | 910.000,-- | 50% |
für alle Beträge über | € | 1.000.000,-- | 55%1) |