Steuerberaterinformation 2023
41. Aufl. 2023
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Kapitel 3f: Unternehmensrechtliche Bilanzierung
S. 1363.6. Bilanzierung nach dem Unternehmensrecht (UGB)
3601
Die seit dem RÄG 2014 (BGBl I 22/2015) gültigen Kategorisierungen nach Größenklassen stellen sich wie folgt dar:
3.6.1. Allgemeines: Inkrafttreten, Größenklassen, Offenlegung
Einzelabschlüsse
1. Größenklassen
3602
Für Kapitalgesellschaften (GmbH/AG) und die gleichgestellten GmbH & Co KGs sind folgende Größenklassen-Kriterien relevant:
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Kategorien | Bilanzsumme (€ in Mio) | Umsatzerlöse (€ in Mio) | Dienstnehmer |
Kleinst | bis 0,35 | bis 0,7 | bis 10 |
Klein | bis 5 | bis 10 | bis 50 |
Mittelgroß | bis 20 | bis 40 | bis 250 |
Groß | darüber | darüber | darüber |
„X-Large“ | 100 | 200 | darüber |
Kleinstkapitalgesellschaften können nur Gesellschaften sein, die weder Investmentunternehmen noch Beteiligungsgesellschaften sind.
Eine Gesellschaft, deren Aktien oder andere von ihr ausgegebene Wertpapiere an einem geregelten Markt in einem OECD-Land zum Handel zugelassen sind, ist immer als „große“ Gesellschaft einzustufen. Für die Kategorisierung nach den Größenkriterien sind die Zahlen der letzten beiden vorangegangenen Geschäftsjahre heranzuziehen. Änderungen in den Rechtsfolgen werden generell erst nach zweimaligem, aufeinanderfolgenden Über-/Unterschreiten zweier Sch...