Steuerberaterinformation 2023
41. Aufl. 2023
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Kapitel 3e: Änderungen zum Umgründungssteuerrecht (NEU)
S. 1333.5. Umgründungssteuergesetz
3.5.1. Änderungen des Umgründungssteuergesetzes und verwandter Gesetze
3501
Im Jahre 2022 wurde das UmgrStG zweimal novelliert:
Für Umgründungsstichtage nach dem
Im Zuge der ökosozialen Steuerreform (BGBl I 10/2022 vom ) wurde im Zusammenhang mit der stufenweisen Absenkung des Körperschaftsteuersatzes auf 23% der § 9 Abs 1 Z 3 letzter Teilstrich UmgrStG novelliert. Die Novelle stellt sicher, dass im Falle der umwandlungsbedingten Entstehung des Besteuerungsrechtes die Erfassung des Unterschiedsbetrages zwischen dem Buchwert und dem gemeinen Wert der Anteile am Umwandlungsstichtag bei späterer Realisierung der Anteile durch natürliche Personen als Rechtsnachfolger mit jenem Steuersatz erfolgt, der auf Ebene der umgewandelten Körperschaft zum Zeitpunkt des Umwandlungsstichtags anwendbar gewesen wäre.
Ab
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2022 (BGBl I 108/2022 vom ) wurde § 17 Abs 1a UmgrStG um einen weiteren Festsetzungstatbestand ergänzt. Im Falle einer im Rahmen von grenzüberschreitenden Kapitalanteilseinbringungen auf Grundlage von § 17 Abs 1a UmgrStG nicht festgesetzten Steuerschuld (Anteilstausch mit Nichtfestsetzung) kam es bisher nur im Falle der tatsächlichen Veräußer...