Steuerberaterinformation 2023
41. Aufl. 2023
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Kapitel 3c: Änderungen in der Körperschaftsteuer (NEU)
S. 1143.3. Körperschaftsteuergesetz
3.3.1. Änderungen des KStG
3301
Das Körperschaftsteuergesetz wurde im Jahr 2022 durch das Abgabenänderungsgesetz 2022 (AbgÄG 2022, BGBl I 108/2022) sowie durch das Ökosoziale Steuerreformgesetz 2022 Teil I – ÖkoStRefG 2022 Teil I (BGBl I 10/2022) geändert.
3.3.1.1. Zinsvortrags-Übergangsverordnung
Am wurde die Zinsvortrags-ÜbergangsV (BGBl II 210/2022) kundgemacht. Darin werden die Voraussetzungen für den Übergang eines nicht verrechneten Zinsvortrages oder eines nicht verrechneten EBITDA-Vortrages im Rahmen von Umgründungen auf Rechtsnachfolger bestimmt.
3.3.1.2. Rückerstattung der KESt bei Portfoliodividenden
3302
Im Lichte der Rechtsprechung des VwGH (, Ra 2020/13/0006) soll die Rückerstattungsmöglichkeit der Kapitalertragsteuer für Portfoliodividenden auch für beschränkt steuerpflichtige, in Drittstaaten ansässige Körperschaften auf Antrag möglich sein, wenn mit dem Ansässigkeitsstaat eine umfassende Amtshilfe besteht. Bisher war die Rückerstattung auf Körperschaften, die in einem EU- oder EWR-Staat ansässig sind, beschränkt. Eine Änderung von § 21 KStG wurde daher mit dem AbgÄG 2022 durchgeführt.
3.3.1.3. Reduktion der Körperschaftsteuer ab 2023
Mit dem ÖkoStRe...