Steuerberaterinformation 2023
41. Aufl. 2023
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Kapitel 3b: Änderungen in der Umsatzsteuer (NEU)
S. 953.2. Umsatzsteuergesetz (UStG 1994)
3.2.1. Gesetzliche Änderungen
3.2.1.1. Abgabenänderungsgesetz 2022, BGBl I 108/2022
3201
Steuerbefreiung „Eisenbahnen“ (§ 6 Abs 1 Z 3 lit d UStG)
Im grenzüberschreitenden Beförderungsverkehr ist die Beförderung mit Eisenbahnen ab ebenfalls steuerfrei.
Steuerbefreiung „Streitkräfte“ (§ 6 Abs 1 Z 6 lit c UStG)
Lit. c wurde um zwei Teilstriche erweitert.
Steuerbefreit sind ab Lieferungen (ausgenommen Lieferungen neuer Fahrzeuge im Sinne des Art 1 Abs 8 des Anhangs) und sonstige Leistungen an:
–die Streitkräfte anderer Mitgliedstaaten, wenn diese an einer Verteidigungsanstrengung im Zuge der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Union partizipieren und wenn die Umsätze entweder für den Gebrauch oder Verbrauch durch die Streitkräfte anderer Mitgliedstaaten oder ihr ziviles Begleitpersonal oder für die Versorgung ihrer Kasinos oder Kantinen bestimmt sind, und
–die im Gebiet eines anderen Mitgliedstaates stationierten Streitkräfte eines Mitgliedstaates, wenn diese Streitkräfte an einer Verteidigungsanstrengung teilnehmen, die zur Durchführung einer Tätigkeit der Union im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik unternommen w...