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Edlbacher

Steuerberaterinformation 2023

dbv

41. Aufl. 2023

Print-ISBN: 978-3-7041-0826-5

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Steuerberaterinformation 2023 (41. Auflage)

S. 12Kapitel 1: Für alle Steuerzahler

1.1. Die Einkommensteuer für natürliche Personen

1001

1.

Ermittlung des Einkommens

1.

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 2 Abs 3 Z 1)

2.

Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 2 Abs 3 Z 2)

3.

Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 2 Abs 3 Z 3)

4.

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 2 Abs 3 Z 4)

5.

Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 2 Abs 3 Z 5)

6.

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 2 Abs 3 Z 6)

7.

Sonstige Einkünfte (§ 2 Abs 3 Z 7)

2.

Sonderausgaben (§ 18 EStG)

1002

4.

Berechnung der Einkommensteuer (§ 33 Abs 1 EStG)

Durch das Teuerungs-Entlastungspaket zur Vermeidung der „kalten Progression“ kommt es ab 2023 nunmehr zu einer Anpassung der Steuerstufen in der Tariftabelle. Bei einem jährlichen Einkommen bis zu € 11.693,-- ist keine ESt zu entrichten. Für Einkommensteile über € 93.120,-- beträgt der Steuersatz 50%. Nach der Senkung des Eingangssteuersatzes von 25% auf 20% (KonStG 2020; BGBl I 96/2020) erfolgte zur weiteren Entlastung der Steuerpflichtigen auch die Herabsetzung der zweiten Tarifstufe von 32,5% (Grenzsteuersatz 2022) auf 30% und der dritten Tarifstufe von 42% auf 41%. Diese Senkungen sind erstmals für Lohnzahlungszeiträume ab dem

Steuerberaterinformation 2023

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