Die Privatstiftung in der Praxis
1. Aufl. 2019
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S. 1155 WiEReG
5.1 Allgemeines
Mit trat in Österreich das WiEReG (= Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz) in Kraft, mit dem die 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie umgesetzt wurde. Auf dessen Basis wurde das sogenannte Register der wirtschaftlichen Eigentümer eingerichtet. Dieses hat den Zweck Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Das Register der wirtschaftlichen Eigentümer enthält die Daten der wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, Stiftungen und Trusts. Unter wirtschaftlichen Eigentümern versteht man diejenigen natürlichen Personen, denen das Eigentum an einer Gesellschaft, Stiftung oder einem Trust letztendlich wirtschaftlich zugerechnet werden kann.
Das im Juli 2019 beschlossene EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 enthält auch eine Novellierung des WiEReG. In dieser Novelle sind wichtige Änderungen in folgenden Bereichen geregelt: wirtschaftliche Eigentümer von Trusts, jährliche Überprüfungspflicht, Hochladen eines Compliance-Packages und öffentliche Einsicht.
5.2 Meldungen
Unter die meldepflichtigen Rechtsträger im Sinne des WiEReG fallen, neben Gesellschaften wie bspw OGs, KGs, GmbHs und AGs, auch Privatstiftungen. Diese sind gem § 3 WiEReG dazu verpflichtet, ihre wirtschaftlichen Eigentümer festzustellen und zu überprüfen. Priv...