Pauschalierungen und ihre Anwendung im Steuerrecht
2. Aufl. 2020
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S. 15812. Sonstige Pauschalierungsformen
12.1. Tagesmütter
Eigene Pauschalierungsverordnungen betreffend die Pauschalierung von Betriebsausgaben bzw Werbungskosten bei den Einkünften von Tagesmüttern gibt es nicht. Bestimmungen diesbezüglich sind ausschließlich den Einkommensteuerrichtlinien (Rz 1653) und Lohnsteuerrichtlinien (Rz 390a) zu entnehmen. Bindungsfristen sowie Umsatzgrenzen sind für diese Art der Pauschalierung nicht vorgesehen.
12.1.1. Wie hoch ist das Betriebsausgabenpauschale bei selbständiger Tätigkeit?
Weisen Tagesmütter, die einen Lehrgang nach den für die Ausbildung von Tagesmüttern bestehenden landesgesetzlichen Vorschriften absolviert haben, die bei ihrer Tätigkeit anfallenden Betriebsausgaben nicht nach, ist deren Höhe gem § 184 BAO im Wege der Schätzung zu ermitteln. Im Hinblick auf Erfahrungswerte bestehen keine Bedenken, diese Betriebsausgaben insgesamt mit 70% der Einnahmen aus der Tätigkeit als Tagesmutter, maximal € 650,00 pro Monat, zu berücksichtigen. Voraussetzung für das Betriebsausgabenpauschale ist, dass die Betreuungstätigkeit in der Wohnung der Tagesmutter ausgeübt wird.
Setzt eine Tagesmutter 70% der Einnahmen (maximal € 650,00 pro Monat) als Betriebsausgaben ab, s...