Pauschalierungen und ihre Anwendung im Steuerrecht
2. Aufl. 2020
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S. 13310. Sportlerpauschalierung
10.1. Was beinhaltet die Verordnung?
(Auszug aus der Verordnung betreffend die Ermittlung des Einkommens von Sportlern (BGBl II 418/2000) in Kombination mit den EStR 2000 ab Rz 4371ff)
10.1.1. Wer darf die VO über die Pauschalierung für Sportler anwenden?
Auf Antrag hat die Ermittlung des in Österreich steuerpflichtigen Anteils der Einkünfte von selbständig tätigen Sportlern pauschal zu erfolgen.
10.1.1.1. Wer ist „Sportler“ im Sinne dieser VO?
Wer Sportler im Sinne der Verordnung ist, bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung. Dabei ist nicht entscheidend, ob die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich (Profi- oder Amateursportler) ausgeübt wird. Keine Sportler sind Personen, bei denen nicht die Erbringung einer sportlichen Leistung den materiellen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit darstellt. Sie sind vom Anwendungsbereich der Verordnung auch dann nicht erfasst, wenn ihre Tätigkeit eine sportliche Leistung mitumfasst oder voraussetzt (zB Artisten, Schausteller, Trainer).
10.1.2. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die PauschalierungsVO anwenden zu können?
Die pauschale Ermittlung der Einkünfte ist nur zulässig, wenn der Sportler in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig ist und im Kalenderjahr überwiegend ...