Pauschalierungen und ihre Anwendung im Steuerrecht
2. Aufl. 2020
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S. 986. Pauschalierung für Lebensmitteleinzel- und Gemischtwarenhandlung
6.1. Was beinhaltet die Verordnung?
(Auszug aus der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuer bei nichtbuchführenden Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändlern (BGBl II 228/1999) in Kombination mit den EStR 2000 ab Rz 4310 ff)
6.1.1. Wer darf die VO über die Pauschalierung für Lebensmitteleinzel- und Gemischtwarenhandlung anwenden?
Diese Verordnung enthält Pauschalierungsbestimmungen für
die Ermittlung des Gewinnes und
des Abzugs von Vorsteuern
bei Betrieben von Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändlern.
6.1.1.1. Wer ist „Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändler“?
Das sind Gewerbetreibende, die einen Handel mit Waren des täglichen Bedarfs weitaus überwiegend in Form eines Kleinhandels unter folgenden Voraussetzungen ausüben:
Andere Waren als Lebensmittel dürfen im Durchschnitt der letzten drei Wirtschaftsjahre in einem Ausmaß von höchstens 50% der gesamten Betriebseinnahmen (einschließlich Umsatzsteuer) veräußert worden sein.
Be- und/oder verarbeitete Lebensmittel (zB Wurstsemmeln, belegte Brötchen) dürfen im Durchschnitt der letzten drei Wirtschaftsjahre in einem Ausmaß von höchstens 25% der Betriebseinnahmen (einschließlich Umsatzsteuer) aus Lebensmitteln veräußert worden sein.
Zu den Betrieben des Lebensmitt...