Pauschalierungen und ihre Anwendung im Steuerrecht
2. Aufl. 2020
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S. 714. Pauschalierung für nicht buchführende Gewerbetreibende sowie für bestimmte Gruppen von Unternehmen
4.1. Was beinhaltet die Verordnung bezüglich der Betriebsausgabenpauschalierung?
(Auszug aus der Verordnung vom über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes bei nichtbuchführenden Gewerbetreibenden (BGBl 55/1990 idF BGBl II 215/2018))
Richtlinien bezüglich dieser Verordnung wurden keine erlassen. Als Anlehnung dienen die Richtlinien für die gesetzliche Basispauschalierung zB für die Definition des Umsatzes.
4.1.1. Wer darf die VO über die Pauschalierung für nichtbuchführende Gewerbetreibende anwenden?
Gewerbetreibende, welche taxativ in der Verordnung (§ 1 Abs 1 Z 1 bis 54) aufgelistet sind.
4.1.2. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die PauschalierungsVO anwenden zu können?
Der Betrieb muss einem der angeführten Gewerbezweige angehören.
Es besteht keine Buchführungspflicht und es werden keine ordnungsgemäßen Bücher geführt, die eine Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich ermöglichen. Das Wareneingangsbuch iSd § 124 BAO und die gem § 2 der VO erforderlichen Aufzeichnungen (ds jene Betriebsausgaben, welche nicht unter die Pauschalierung fallen) werden ordnungsmäßig geführt.
TippDiese Verordnungspauschalierung kann bis zur Buchführungsg...