Ökosoziale Steuerreform, Kryptowährung & Co
1. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 233 Änderungen für Unternehmer
3.1 Vorbemerkung
Für Unternehmer inkl Körperschaften spiegelt sich die Steuerreform in der Erhöhung des Grundfreibetrages beim Gewinnfreibetrag, in der Einführung eines Investitionsfreibetrages, der Erhöhung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter sowie der Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 23% wider. Weiters ist eine Verkürzung des Vorsteuerberichtigungszeitraumes bei Übertragungen von Wohnungen nach dem WGG auf 9 Jahre zu beachten.
Einige der Änderungen entfalten ihre Wirkung erst ab dem Kalenderjahr bzw ab der Veranlagung 2023.
3.2 Gewinnfreibetrag
Da Einzelunternehmer und Gesellschafter einer Personengesellschaft (als natürliche Person) nicht von der Senkung der Körperschaftsteuer profitieren, wird der Grundfreibetrag gem § 10 EStG 15% von € 30.000,-- betragen. Der Grundfreibetrag, für den kein Investitionserfordernis besteht, beläuft sich somit auf € 4.500,-- statt bisher € 3.900,--. Damit einher geht auch die Anpassung der Gewinnfreibetragstabelle:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gewinnfreibetrag beträgt: | |||
Für die ersten | € | 30.000,-- | 15% |
für die nächsten | € | 145.000,-- | 13% |
für die nächsten | € | 175.000,-- | 7% |
für die nächsten | € | 230.000,-- | 4,5% |
Der maximale Gewinnfreibetrag (inkl Grundfreibetrag) beläuft sich da...