Ökosoziale Steuerreform, Kryptowährung & Co
1. Aufl. 2022
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S. 162 Änderungen für Arbeitnehmer
2.1 Vorbemerkung
Von Interesse ist die ab 2022 anwendbare Mitarbeitergewinnbeteiligung. Neben den steuerlichen Fragen werden sich aber zudem noch arbeitsrechtliche Themen in den Vordergrund drängen.
Die Steuerfreiheit von Gastrogutscheinen wird an die COVID-19-bedingte Home-Office-Realität angepasst.
Erfreulich ist die kurzfristig beschlossene COVID-19-Prämie, die bis Februar 2022 auszuzahlen ist.
Für Geringverdiener werden zusätzliche Förderungen geschaffen.
2.2 Mitarbeitergewinnbeteiligung
Mit dem ÖkoStRefG 2022 Teil I soll die Möglichkeit einer steuerfreien Gewinnbeteiligung für aktive Arbeitnehmer geschaffen werden. Zu einer Beteiligung am Unternehmen des Arbeitgebers kommt es bei dieser Begünstigung jedoch nicht.
2.2.1 Empfängerkreis
Die Gewinnbeteiligung muss allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern gewährt werden. Dies kann – so die Erl RV – auch aufgrund einer innerbetrieblichen Vereinbarung gem § 68 Abs 5 Z 7 EStG erfolgen, nicht jedoch aufgrund einer Regelung einer lohngestaltenden Vorschrift gem § 68 Abs 5 Z 1 bis 6 EStG. Die Umsetzung wird daher aus arbeitsrechtlicher Sicht gesondert zu prüfen sein.
Die Eingrenzung auf bestimmte Gruppen wird in § 3 Abs 1 Z 35 EStG nicht näher definiert; es k...