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Uedl/Winter

Das Kfz im Steuerrecht

für Lohnverrechnung und Bilanzierung (dbv)

2. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7041-0788-6

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Das Kfz im Steuerrecht (2. Auflage)

S. 584. Das Vorführfahrzeug

4.1. Voraussetzungen für die Behandlung als Vorführfahrzeug

4.1.1. Was versteht man unter Vorführzwecke?

Die UStR Rz 1940 definieren Vorführfahrzeuge wie folgt:

„Das sind Kraftfahrzeuge, die überwiegend Vorführzwecken dienen. Damit ist gemeint, dass mit Hilfe dieses Fahrzeuges einem potentiellen Kunden die Vorzüge eines derartigen Fahrzeuges vorgeführt werden sollen. Daraus ergibt sich, dass ein Vorführkraftfahrzeug nur ein Fahrzeug sein kann, das einer bestimmten Type entspricht, von der der Händler eine größere Anzahl verkaufen kann und will. Ein Einzelstück kann daher definitionsgemäß kein Vorführfahrzeug sein.

Fahrzeuge des Betriebsinhabers oder von Angestellten, die von diesen überwiegend privat oder für sonstige betriebliche Zwecke verwendet und nur gelegentlich für Vorführzwecke eingesetzt werden, sind keine Vorführkraftfahrzeuge. Weiters sind keine Vorführfahrzeuge so genannte Pool-, Direktions- und Testfahrzeuge ().

Fahrzeuge, die an Unternehmer, juristische Personen oder Privatpersonen entgeltlich oder unentgeltlich überlassen werden, sind keine Vorführkraftfahrzeuge, auch wenn mit der Fahrzeugüberlassung Werbezwecke verfolgt werden. Ist ...

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