Die Immobilienertragsteuer
3. Aufl. 2023
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S. 9Kapitel 1: Einführung in die Immobilienbesteuerung
1.1. Sachliche Abgrenzung
Hinter dem Begriff „Immobilienbesteuerung“ verstecken sich verschiedenste Steuern, die im Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Eigentum, dem Besitz, der Nutzung, der Veräußerung oder der unentgeltlichen Übergabe von Immobilien stehen.
Beim Erwerb einer Immobilie wird idR Grunderwerbsteuer sowie die Gebühr für die Eintragung im Grundbuch anfallen. Der Eigentümer einer Immobilie wird mit Grundsteuer belastet. Bei der betrieblichen Nutzung oder der Vermietung und Verpachtung einer Immobilie können einerseits Ertragsteuern (Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer) und andererseits Umsatzsteuern anfallen. Wird die Immobilie veräußert, wird auch ein eventuell anfallender Veräußerungsgewinn der Ertragsbesteuerung unterworfen.
Der vorliegende Leitfaden beschäftigt sich mit letzterem Tatbestand: Die ertragsteuerliche Behandlung der Veräußerung einer Immobilie. Dieser Bereich wurde im Zuge des Sparpaketes mit dem 1. StabG 2012 neu geregelt. Die Ausführungen beinhalten die gesetzlichen Regelungen zum Stand , die Einkommensteuerrichtlinien (EStR 2000) idF vom und die zur ImmoESt herausgegebenen Informationen des BMF.
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