Gemeinnützige Organisationen in der Praxis
2. Aufl. 2019
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S. 209Irrtum 13: ABC der begünstigten Zwecke
13.1. Gemeinnützige Zwecke
Gemeinnützig ist in der Regel die Verfolgung folgender Zwecke:
Berufsausbildung
Berufsfortbildung
Beschäftigungsprogramme für Langzeitarbeitslose
Bürgerinitiativen (Ausnahme die Verfolgung politischer Interessen)
Demokratisches Staatswesen
Denkmalschutz
Denksport
Elementarschäden
Entwicklungshilfe
Erwachsenenbildung (Volksbildung)
Ethische Vereinigungen
Freizeitgestaltung und Erholung (nur schutzbedürftiger Personenkreis oder auf sportlicher Grundlage)
Friedensbewegungen
Fürsorge und Gesundheitspflege
Heimatkunde und Heimatpflege
Jugendlager zum Zwecke von „Teambuilding“
Leistungen im Rahmen der Erfüllung hoheitlicher Tätigkeiten
Konsumentenschutz
Kunst und Kultur
Musik (Kunst und Kultur, nicht nur Unterhaltung)
Natur- und Landschaftsschutz
Resozialisierung
Schulbildung und Erziehung
Selbsthilfe
Sport (Ausnahmen: Berufssport, Betrieb von Freizeiteinrichtungen)
Studentenbetreuung
Suchtbekämpfung
Tierschutz
S. 210Umweltschutz
Völkerverständigung
Volkswohnungswesen
Wissenschaft und Forschung
Zivilschutz
13.2. Mildtätige Zwecke
Mildtätig ist in der Regel die Verfolgung folgender Zwecke:
Beratungss...