Gemeinnützige Organisationen in der Praxis
2. Aufl. 2019
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S. 87Irrtum 5: Prüfung ist gleich Prüfung
Abhängig von der Rechtsform und der Größe der NPO hat sie ihren Jahresabschluss oder die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung unterschiedlichen Pflichtprüfungen zu unterziehen. Weiters gibt es für NPOs auch die Möglichkeit, sich freiwillig bestimmten Prüfungen zu unterziehen, wie bspw der Spendengütesiegelprüfung. Welche NPO zu welcher Prüfung verpflichtet ist, ist der Tabelle in Pkt 4.2 zu entnehmen. Trotz vieler Gemeinsamkeiten ist jedoch jede Prüfung speziell und wird in diesem Kapitel erläutert.
Die Prüfung des Spendengütesiegels (siehe Pkt 6.3) sowie der Spendenabsetzbarkeit (siehe Pkt 6.4) werden in Kapitel 6 erläutert.
5.1. Die Rechnungsprüfung des Vereins
Jeder Verein hat, unabhängig von seiner Größe, mindestens zwei Rechnungsprüfer zu bestellen, welche innerhalb von vier Monaten ab der Erstellung des Rechnungsabschlusses (Einnahmen- und Ausgaben-Rechnung samt Vermögensübersicht) bzw des Jahresabschlusses des Vereins diese zu prüfen haben.
5.1.1. Wer ist berechtigt als Rechnungsprüfer zu fungieren?
Als Rechnungsprüfer können natürliche und juristische Personen fungieren. Das Amt des Rechnungsprüfers kann, muss aber nicht ehrenamtlich ausgeübt werden. D...