Gemeinnützige Organisationen in der Praxis
2. Aufl. 2019
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S. 17Irrtum 1: NPOs können nur in der Rechtsform von Vereinen geführt werden
Unter Non Profit Organisationen (kurz NPOs) werden insbesondere Organisationen verstanden, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke (siehe Kapitel 13 – ABC der begünstigten Zwecke) verfolgen und auf die folgende Mindestkriterien zutreffen:
sie verfügen über ein Mindestmaß an formaler Organisation samt Rechtsform und unterscheiden sich von spontanen Initiativen, die lediglich temporär und anlassbezogen in Erscheinung treten;
es handelt sich um private, nicht-staatliche Organisationen, die allerdings durch öffentliche Stellen finanziert werden können;
die Einnahmen der Organisation werden für den Organisationszweck verwendet, es erfolgt keine Ausschüttung von Überschüssen an Mitglieder oder Eigentümer;
die Entscheidung über die Mittelverwendung liegt bei der Organisation selbst oder sie ist – bei internationalen Organisationen – zumindest in die Entscheidung darüber eingebunden;
es gibt ein Mindestmaß an Freiwilligkeit, die sich auf ausführende Tätigkeiten, auf Funktionärstätigkeiten oder auf freiwillige Zuwendungen in Form von Geld- oder Sachspenden bezieht.
Gemeinnützige Organisationen können ins...