Das Elektroauto im Umsatzsteuerrecht
2. Aufl. 2023
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S. 79Abschließende Gedanken
Wenn Sie nach der Lektüre dieses Werks nun überzeugt sind, dass Sie alle steuerlichen Probleme im Zusammenhang mit dem Elektrokraftfahrzeug lösen können, machen Sie sich Gedanken zu folgenden Geschäftsfällen:
Verkauf eines 4 Jahre alten Elektrokraftfahrzeugs mit Anschaffungskosten von € 75.000,--. Welcher Erlös ist im UGB zu beachten, welcher steuerliche Erlös ist relevant? Wie hoch ist die Bemessungsgrundlage für die Ertragsteuern, wie hoch jene für die Umsatzsteuer? Wo sind Korrekturen notwendig bzw zulässig?
Oder:
Sie haben ein Elektrokraftfahrzeug als Einzelunternehmer geleast. Die Leasingraten sind wegen der kurzen Vertragsdauer relativ hoch, sie müssen einen Aktivposten bilden. Außerdem liegt der Fahrzeugwert, der dem Leasingvertrag zugrunde gelegt wurde über € 40.000,-- aber unter € 80.000,--.
Dieses Fahrzeug wird von Ihnen unbestritten zu 20% privat genutzt.
Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Berücksichtigung des Aktivpostens? Wie wirkt sich dieser auf den Eigenverbrauch aus, wie auf die Luxuskomponente? Wie sehen die Auswirkungen in der ESt aus? Sind diese Konsequenzen in der USt andere oder doch gleich? Und der Eigenverbrauch, wie ist der zu berechnen?...