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OGH 12.10.1988, 4Ob78/74

OGH 12.10.1988, 4Ob78/74

Rechtssätze


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Normen
RS0021702
Bei Lehrverträgen hat eine grundlose Entlassungserklärung nicht die Auflösung des Vertrages zur Folge.
Normen
RS0021659
Einer unbegründeten Entlassungserklärung während des Lehrverhältnisses kommt hinsichtlich des anschließenden, vereinbarungsgemäß mit der gesetzlichen Mindestdauer von drei Monaten befristeten Dienstverhältnisses vertragsauflösende Wirkung zu, welche den Dienstnehmer zur Geltendmachung der Ansprüche nach § 1162 b ABGB berechtigt. Die ab dem vierten Monat beginnende Anrechnungspflicht fällt dabei mit dem Ende der Behaltepflicht zusammen.
Normen
ABGB §1162b
ArbPlSichG §3
RS0029784
Der Ersatzanspruch gemäß § 1162 b ABGB wird sofort mit der Wirksamkeit der Auflösungserklärung fällig und daher durch § 3 Satz 2

ArbPlSichtG nicht berührt.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0021702
Datenquelle

Fundstelle(n):
SAAAF-97304