OGH 12.10.1988, 4Ob78/74
OGH 12.10.1988, 4Ob78/74
Rechtssätze
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | |
RS0021702 | Bei Lehrverträgen hat eine grundlose Entlassungserklärung nicht die Auflösung des Vertrages zur Folge. |
Normen | |
RS0021659 | Einer unbegründeten Entlassungserklärung während des Lehrverhältnisses kommt hinsichtlich des anschließenden, vereinbarungsgemäß mit der gesetzlichen Mindestdauer von drei Monaten befristeten Dienstverhältnisses vertragsauflösende Wirkung zu, welche den Dienstnehmer zur Geltendmachung der Ansprüche nach § 1162 b ABGB berechtigt. Die ab dem vierten Monat beginnende Anrechnungspflicht fällt dabei mit dem Ende der Behaltepflicht zusammen. |
Normen | ABGB §1162b ArbPlSichG §3 |
RS0029784 | Der Ersatzanspruch gemäß § 1162 b ABGB wird sofort mit der Wirksamkeit der Auflösungserklärung fällig und daher durch § 3 Satz 2 ArbPlSichtG nicht berührt. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0021702 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
SAAAF-97304