Amtsmissbrauch und Korruptionsdelikte
2. Aufl. 2025
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S. VVorwort zur 2. Auflage
„Hand aufs Herz: Auch die Korruptionsdelikte sind keine Raketenwissenschaft.“ Dieser etwas plakative Befund ist durchaus zutreffend, sind die Korruptionsdelikte im Wesentlichen als schlichte Tätigkeitsdelikte ausgestaltet und die einzelnen Tatbestandsmerkmale sprachlich leicht zu (er-)fassen. Dennoch ist die Beweisführung oft schwierig, vor allem um einen Konnex zwischen einem Vorteil und Amtsgeschäft zu belegen, handelt es sich doch bei den Korruptionsdelikten um sog Heimlichkeitsdelikte. Auch die OECD gelangt in der Prüfung Österreichs [Implementing the OECD Anti-Bribery Convention Phase 4 Report: Austria] zuletzt zum Befund, dass die Gerichte einen sehr hohen (strengen) Maßstab an die Beweisführung anlegen, vor allem, was den Vorsatz und die Würdigung von Indizien anbelangt.
Eine deutliche Dynamik erlangten die Korruptionstatbestände sowohl im öffentlichen Diskurs als auch in der Gesetzgebung nach Bekanntwerden von Videoaufnahmen eines längeren Gespräches auf einer Mittelmeerinsel und den darauffolgenden Entwicklungen. Diese mündeten ins Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2023 (KorrStrÄG 2023) und wurden zur umfassendsten Reform der Korruptionstatbeständ...