Praxisleitfaden Der österreichische Bauvertrag
2. Aufl. 2020
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2.2. Rechtsgrundlagen
Vertragsgrundlagen
Als Grundlagen eines Bauvertrages werden meistens vereinbart:
Auftragsschreiben,
Rechtliche Bedingungen,
Technische Bedingungen,
Leistungsverzeichnis samt Vorbemerkungen,
Baubeschreibung,
Pläne,
Gutachten,
Behördliche Genehmigungen.
S. 35Die ÖNORM B 2110 definiert im Punkt 5.1.3. die Reihenfolge der geltenden Vertragsbestandteile abweichend zu den vorgenannten Grundlagen in der Weise, dass der schriftliche Bauvertrag Vorrang hat. Danach sind die Beschreibung der Leistung oder das mit Preisen versehene Leistungsverzeichnis, Pläne, Zeichnungen, Muster, die Baubeschreibung, technische Berichte und dergleichen maßgeblich. Danach folgen vereinbarte besondere Bestimmungen für den Einzelfall und allenfalls Hinweise auf Abweichungen von ÖNORMEN. Nachfolgend sind vereinbarte allgemeine Bestimmungen für den Bereich eines bestimmten Auftraggebers oder Auftragnehmers, Normen technischen Inhaltes, die ÖNORMEN (Werkvertragsnormen der Serien B 22xx und H 22xx) mit vornormierten Vertragsinhalten, die für einzelne Sachgebiete gelten, die ÖNORM B 2110 sowie die ÖNORMEN A 2063 und B 2111 sowie Richtlinien technischen Inhaltes maßgeblich.
Widersprüche aus dem Vertrag
In der Prax...