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VfGH 12.01.1931, B28/30

VfGH 12.01.1931, B28/30

Rechtssatz


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Rechtssatz
Durch das Recht der freien Erwerbsbetätigung wurden die früheren Beschränkungen der Zulassung zu bestimmten Erwerbszweigen beseitigt und alle Staatsbürger berechtigt, jeden Erwerbszweig auszuüben, sofern sie die vorgeschriebenen gesetzlichen Bedingungen erfüllen.

Entscheidungstext

Beachte

Metadaten: DVD Recht compact, Verlag Österreich, Wien 2014 - Judikaturquelle (PDF): Sammlung der Erkenntnisse [und wichtigsten Beschlüsse] des Verfassungsgerichtshofes NF 1–32 (1920–1932/33, 1945/46–1967) / Erkenntnisse und Beschlusse des Verfassungsgerichtshofes NF 33–44 (1968–1979)

Spruch

Siehe PDF-Dokument

Begründung

Siehe PDF Dokument

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
1378
Schlagworte
Erwerbsausübungsfreiheit
ECLI
ECLI:AT:VFGH:1931:B28.1931
Datenquelle

Fundstelle(n):
PAAAF-83872