BAO | Bundesabgabenordnung
4. Aufl. 2025
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S. 322Kapitel 13: Zusammenspiel von BAO und Finanzstrafrecht
von Daniel Wagner
13.1. Problemaufriss
Die im Rahmen einer Abgabenprüfung seitens des Prüfers getroffenen steuerlichen Feststellungen können durch eine Wiederaufnahme des Verfahrens gem § 303 BAO zu einer Abgabennachforderung zugunsten der Finanzverwaltung führen. Die Gründe, wie es zu einer Abgabennachforderung kommen kann, sind vielfältig:
So kann die Abgabennachzahlung aus einer unterschiedlichen rechtlichen Würdigung des Sachverhalts resultieren. Dies kann daran liegen, dass in Unkenntnis einer mittlerweile ergangenen höchstgerichtlichen Entscheidung die bisherige Vorgangsweise des Abgabepflichtigen beibehalten wurde und somit weiterhin Betriebsausgaben oder Vorsteuern geltend gemacht wurden.
Denkbar wäre auch, dass bei der Verbuchung der einzelnen Geschäftsvorfälle bei Ausgangsrechnungen die Umsatzversteuerung unterblieben ist oder bei Eingangsrechnungen der Vorsteuerabzug geltend gemacht wurde, obwohl dieser nicht zusteht.
Selbstverständlich können auch zwischen Abgabepflichtigem und dem Abgabenprüfer Auffassungsunterschiede ob des verwirklichten Sachverhalts auftreten.
Die Feststellungen des Abgabenprüfers werden in einem Bericht über die ...