BAO | Bundesabgabenordnung
4. Aufl. 2025
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S. 312Kapitel 12: Die rechtsverbindliche Auskunft
12.1. Problemaufriss
Das österreichische Steuerrecht basiert auf von gewählten Parlamentariern beschlossenen Gesetzen wie bspw dem Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz und daher auf definierten Regeln.
Nicht allzu selten kommt es dennoch vor, dass es dem Abgabepflichtigen bzw dessen steuerlichem Vertreter schwer fällt, einen Sachverhalt steuerlich zu würdigen und definitiv zu sagen, ob die Verwirklichung dieses Sachverhaltes eine Steuerpflicht auslöst.
Das soll bedeuten, dass Situationen entstehen können, die nach einem Blick ins Gesetz, in die Richtlinien des Bundesministeriums für Finanzen bzw in die Fachliteratur und Judikatur nicht zu einer abschließenden und hundertprozentigen Würdigung eines steuerlichen Sachverhaltes führen.
Nach der bisherigen Rechtslage hatte das zuständige Finanzamt - verkürzt ausgedrückt - noch immer die Möglichkeit, von den in der Literatur bzw in den Ministerialrichtlinien vertretenen Ansichten abzuweichen. Der Abgabepflichtige und sein Berater können daher im Regen stehen gelassen werden, obwohl sie sich intensiv mit der Beantwortung der Rechtsfrage beschäftigt haben. Dies kann sogar finanzstrafrechtliche Konsequenzen haben; mi...