BAO | Bundesabgabenordnung
4. Aufl. 2025
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S. 293Kapitel 11: Verjährung im Abgabeverfahren
11.1. Allgemeines und Überblick
In diesem Kapitel sollen im Wesentlichen die verjährungsrechtlichen Bestimmungen der BAO und deren konkrete Auswirkungen dargestellt werden. Dabei wird vorab die Bemessungsverjährung, das heißt das Recht zur Festsetzung von Abgaben, behandelt. Zunächst werden die Fristen für die Bemessungsverjährung dargestellt, das heißt jene Zeiträume, nach deren Ablauf das Recht zur Festsetzung von Abgaben erlischt. Damit zusammenhängend werden auch der Beginn der Verjährungsfrist und jene Handlungen der Behörde aufgezeigt, welche zu einer Verlängerung der Verjährungsfrist führen können.
Eng in Verbindung mit der Bemessungsverjährung steht auch die Einhebungsverjährung; das heißt das Recht, eine fällige Abgabe einzuheben und zwangsweise einzubringen.
Nicht zuletzt aufgrund der ersichtlich strengeren Handhabung des Finanzstrafgesetzes, vor allem auch im Zusammenhang und im Anschluss an abgabenbehördliche Prüfungen, wird ein Teilabschnitt dieses Beitrages der Verjährung in finanzstrafrechtlicher Sicht gewidmet. Dies vor allem im Hinblick auf die Darstellung der unterschiedlichen Verjährungssysteme und der damit verbundenen unterschiedlichen Konsequen...