BAO | Bundesabgabenordnung
4. Aufl. 2025
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S. 267Kapitel 10: Verfahren vor dem VwGH und VfGH
10.1. Einleitung
Der Rechtsschutz im Abgabenrecht wurde nach entsprechender Änderung der Bundesverfassung (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl I 51/2012) mit dem Finanzverwaltungsgerichtsbarkeitsgesetz 2012 (FVwGG 2012, BGBl I 14/2013) grundlegend umgestaltet.
Demnach wurde ab der bis dahin existierende administrative Instanzenzug (Finanzämter/Zollämter zum UFS) samt nachfolgendem Rechtsbehelfsverfahren vor dem VwGH und/oder VfGH durch eine zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit ersetzt, deren erste Stufe seitdem ein Verwaltungsgericht (in Bundesabgabensachen das Bundesfinanzgericht und in Landes- und Gemeindeabgabensachen eines der neun Landesverwaltungsgerichte) als Unterinstanz unter der zweiten Stufe, dem Verwaltungsgerichtshof bildet. Eine Beschwerdemöglichkeit an den VfGH besteht weiterhin.
Mit dem Ersatz von Verwaltungsbehörden im Berufungsverfahren durch Implementierung des „9+2-Modells“ (für jedes Land ein Landesverwaltungsgericht anstelle der UVS und für den Bund zwei Bundesgerichte, zum einen das Bundesverwaltungsgericht als Nachfolger des AsylGH, des Bundesvergabeamtes und weiterer 120 weisungsfreier Sonderbehö...