BAO | Bundesabgabenordnung
4. Aufl. 2025
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S. 225Kapitel 9: Das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht
9.1. Aufgaben, Organisation und Rechtsstellung des BFG
9.1.1. Allgemeines
Mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 wurde in Österreich verfassungsrechtlich die zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit eingeführt.
Die erste Stufe bilden die neun Landesverwaltungsgerichte, das Bundesverwaltungsgericht und das Verwaltungsgericht des Bundes für Finanzen (Bundesfinanzgericht - BFG). Der Verwaltungsgerichtshof steht auf der zweiten Stufe. Der bis dahin tätige Unabhängige Finanzsenat (UFS) wurde mit Ablauf des aufgelöst. An dessen Stelle trat ab das BFG, dessen Angelegenheiten in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen fallen.
9.1.2. Aufgaben
Dem Bundesfinanzgericht obliegen nach § 1 BFGG Entscheidungen über Beschwerden gem Art 130 Abs 1 Z 1 bis 3 B-VG in Rechtssachen in Angelegenheiten der öffentlichen Abgaben (mit Ausnahme der Verwaltungsabgaben des Bundes, der Länder und Gemeinden) und des Finanzstrafrechts sowie in sonstigen gesetzlich festgelegten Angelegenheiten, soweit die genannten Angelegenheiten unmittelbar von den Abgaben- oder Finanzstrafbehörden des Bundes besorgt werden.
Bundesministerium für Finanzen,
Finanzämter und
Zollämt...