Zuschüsse in der Umsatzsteuer
1. Aufl. 2025
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S. VVorwort
Als „Zuschüsse“ (Subventionen) werden im Allgemeinen Zahlungen bezeichnet, die für ein subventionsgerechtes Verhalten gewährt werden. Im ursprünglichen Sinn ist das subventionsgerechte Verhalten gewissermaßen die Gegenleistung für die Zuschussgewährung. In der heutigen Praxis treten Zuschüsse aber in vielfältigen Erscheinungsformen auf: Sie können von der öffentlichen Hand als auch von Privatrechtssubjekten gewährt werden, verschiedene Förderungszwecke verfolgen, aus unterschiedlichen Motiven und Hintergründen gewährt werden und an verschiedene Auflagen gebunden sein. In den letzten Jahren wurden Zuschüsse insb vermehrt iZm mit der Auslagerung von Tätigkeiten öffentlicher Einrichtungen an juristische Personen des Privatrechts gewährt.
Auch umsatzsteuerlich ist Zuschuss nicht gleich Zuschuss. Vielmehr ist zu beurteilen, ob ein Zuschuss steuerbar ist oder nicht: Wird der Zuschuss im uneigennützigen Interesse des Zuschussgebers zur bloßen Förderung des Zuschussgebers gewährt? Leistet der Zuschussgeber eine steuerbare Gegenleistung an den Zuschussgeber? Ist der Zuschuss eine Vergütung für eine Leistung, die der Zuschussempfänger an einen Dritten erbringt? Ist die bloße Erfüllung ...