Suchen Hilfe
OGH 04.12.1984, 9Os150/84

OGH 04.12.1984, 9Os150/84

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
RS0091625
Der Unrechtsgehalt eines mit der Weitergabe nachgemachten oder verfälschten Geldes verübten Betruges ist als vorbestrafte Verwertungshandlung durch die Bestrafung wegen des Vergehens nach § 233 Abs 1 Z 2 StGB mitabgegolten (materielle Subsidiarität).
Normen
RS0095650
Auch ein im Xerox-Kopierverfahren hergestelltes Banknotenfalsifikat kann Objekt eines Geldfälschungsdelikts sein.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rechtsgebiet
Strafrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0091625
Datenquelle

Fundstelle(n):
JAAAF-78823