Suchen Hilfe
OGH 05.06.1962, 9Os106/62

OGH 05.06.1962, 9Os106/62

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
RS0087247
Wenn auch bei den Verbrauchssteuern (Weinsteuern) der Abgabenanspruch erst mit der Entnahme der Ware aus dem Betrieb entsteht, so liegt der Versuch einer Abgabenhinterziehung vor, wenn der Täter bereits ca 1750 Liter Kunstwein ohne Entrichtung der Weinsteuer verkauft hat und noch 8250 Liter im Betrieb vorgefunden wurden. Der Verbrauchsbegriff ist im Bereich des FinStrG genau so wie für das allgemeine Strafgesetz auszulegen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rechtsgebiet
Strafrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0087247
Datenquelle

Fundstelle(n):
QAAAF-78770