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OGH 22.11.1984, 8Ob594/83

OGH 22.11.1984, 8Ob594/83

Rechtssatz


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Normen
CMR Art17 Abs4 litd
CMR Art18 Abs4
RS0073890
Die Bestimmung des Art 18 Abs 4 CMR begründet eine Haftung für vermutetes Verschulden des Frachtführers hinsichtlich dieser besonderen Einrichtungen zum Schutz des Transportgutes. Zur Erfüllung des Entlastungsbeweises bedarf es des Nachweises regelmäßig durchgeführter Wartungsarbeiten oder technischer Inspektionen oder der Vorsorge durch vorbeugende Maßnahmen für den Fall des Auftrittes eines unvorhergesehenen Defektes am Aggregat.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0073890
Datenquelle

Fundstelle(n):
NAAAF-76428