OGH 22.11.1984, 8Ob594/83
OGH 22.11.1984, 8Ob594/83
Rechtssatz
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Normen | CMR Art17 Abs4 litd CMR Art18 Abs4 |
RS0073890 | Die Bestimmung des Art 18 Abs 4 CMR begründet eine Haftung für vermutetes Verschulden des Frachtführers hinsichtlich dieser besonderen Einrichtungen zum Schutz des Transportgutes. Zur Erfüllung des Entlastungsbeweises bedarf es des Nachweises regelmäßig durchgeführter Wartungsarbeiten oder technischer Inspektionen oder der Vorsorge durch vorbeugende Maßnahmen für den Fall des Auftrittes eines unvorhergesehenen Defektes am Aggregat. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0073890 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
NAAAF-76428