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OGH 17.11.1970, 8Ob262/70

OGH 17.11.1970, 8Ob262/70

Rechtssatz


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Norm
RS0033110
Die Übernahme eines Anwartschaftsrechtes auf ein Siedlungshaus ist weder als Übernahme eines Vermögens noch eines Unternehmens im Sinne des § 1409 ABGB anzusehen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0033110
Datenquelle

Fundstelle(n):
SAAAF-76315