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OGH 15.09.1970, 8Ob161/70

OGH 15.09.1970, 8Ob161/70

Rechtssatz


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Normen
RS0045211
Die Einzelnachfolger im Eigentum einer österreichischen Liegenschaft (Schihütte) haften nicht nach § 1409 ABGB für auf die Liegenschaft bezüglichen Baukosten, wenn ihr in der BRD wohnhafter Rechtsvorgänger, der Besteller der Bauführung, sonstiges in der BRD gelegenes Vermögen besessen hat.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0045211
Datenquelle

Fundstelle(n):
WAAAF-76250